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Vorsk Hi-Capa 5.1 GBB GRAU
Vorsk Hi-Capa 5.1 GBB GRAU
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Vorsk Hi-Capa 5.1 GBB – Tactical Custom Edition
Die perfekte Symbiose aus Reichweite, Kapazität und modernem Design
Die Vorsk Hi-Capa 5.1 ist eine leistungsstarke Gas-Blowback-Pistole, die auf der bewährten 2011er-Plattform basiert. Durch den 5.1 Zoll langen Lauf bietet sie eine exzellente Eigenpräzision und eine stabile Flugbahn, was sie sowohl zur idealen Backup-Waffe für weite Distanzen als auch zur ernstzunehmenden Primärwaffe im CQB macht. Das markante Vorsk-Styling mit dem CNC-gefertigten Schlitten sorgt dabei für einen unverwechselbaren Look auf dem Spielfeld.
Produkthighlights:
- Full-Size Performance: Der lange Schlitten und Innenlauf maximieren die Gas-Effizienz und die Treffgenauigkeit im Vergleich zu kompakteren Modellen.
- CNC-gefertigter Schlitten: Strategische Riffelungen (Serrations) und Gewichtsreduzierungen sorgen für ein schnelles Repetieren und ein knackiges Rückstoßgefühl.
- High-Capacity Magazin: Das im Lieferumfang enthaltene Double-Stack-Magazin fasst 31 BBs und bietet damit enorme Reserven in hitzigen Gefechten.
- Fiber-Optik-Visierung: Kontrastreiche Lichtsammler-Visiere ermöglichen eine blitzschnelle Zielerfassung bei allen Lichtverhältnissen.
- Tactical Upgrades ab Werk: Ausgestattet mit einem großen Magazintrichter (Magwell) für schnellere Reloads und einer 20mm Unterlaufschiene für taktisches Zubehör.
- Gewindelauf: Der Außenlauf verfügt über ein integriertes Gewinde (inkl. 12mm auf 14mm CCW Adapter) für Tracer-Units oder Schalldämpfer.
Technische Daten:
| System | Gas Blowback (GBB) |
| Energie | ca. 1,0 - 1,1 Joule |
| Magazinkapazität | 31 Schuss |
| Länge | ca. 250 mm |
| Material | Aluminium (Schlitten) / Polymer (Griffstück) |
Flexibilität: Die Vorsk Hi-Capa ist "CO2-ready". Durch den Tausch der Recoil-Spring und des Nozzles (oft im Lieferumfang enthalten) kann die Pistole auch mit CO2-Magazinen betrieben werden, was sie wintertauglich macht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
