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Vorsk

VORSK VMP-1 SMG GBB Semi GRAU

VORSK VMP-1 SMG GBB Semi GRAU

Normaler Preis €287,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €287,59 EUR
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VORSK VMP-1 SMG GBB – Semi (F-Version)

Die moderne Evolution der Maschinenpistole – Leichtgewicht trifft auf brachiale Performance

Die Vorsk VMP-1 ist eine von Grund auf neu konzipierte Gas-Blowback-SMG, die speziell für dynamische CQB-Spielfelder entwickelt wurde. Hergestellt aus einem extrem robusten und dennoch leichten Polymer-Verbundwerkstoff, bietet sie eine unvergleichliche Agilität. In der deutschen Semi Version (F-gekennzeichnet) kombiniert sie präzises Schussverhalten mit einem knackigen Rückstoß und modernster Ergonomie.

Produkthighlights:

  • Deutschland-konform: Offizielle F-Kennzeichnung und technisch auf Einzelschuss (Semi-Only) begrenzt.
  • Einzigartiges 15°-Winkel-Gelenk: Der klappbare Schaft verfügt über einen speziellen Federmechanismus, der es ermöglicht, die Waffe in der Schulter anzuwinkeln, während die Visierlinie gerade bleibt – ideal für das Schießen aus Deckungen.
  • Leichtbau-Design: Das Gehäuse aus hochfestem Polymer sorgt für ein geringes Gesamtgewicht, ohne die Stabilität im harten Einsatz zu beeinträchtigen.
  • Vollmodular: Eine durchgehende Top-Rail sowie seitliche Schienen bieten Platz für Optiken, Laser-Dummys und Griffe.
  • Integrierter Kompensator: Die markante Mündung ist für die Aufnahme des speziellen VMP-Schalldämpfers (über einen 14mm CCW Anschluss) vorbereitet.
  • Optimale Ergonomie: Der strukturierte Griff und die beidseitigen Bedienelemente sorgen für ein perfektes Handling für Rechts- und Linkshänder.

Technische Daten:

System Gas Blowback (GBB)
Feuermodus Semi-Auto (F-Version)
Energie ca. 1,0 - 1,2 Joule (temperaturabhängig)
Magazinkapazität 48 Schuss (Extended Magazine)
Länge 557mm (ausgeklappt) / 345mm (eingeklappt)

Hinweis: Die VMP-1 ist kompatibel mit den VMP-spezifischen Magazinen. Für eine maximale Lebensdauer der Dichtungen empfehlen wir hochwertiges Green Gas und regelmäßige Pflege mit Silikonöl.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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