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WE

WE P38 Full Metal GBB Schwarz

WE P38 Full Metal GBB Schwarz

Normaler Preis €170,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €170,99 EUR
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WE P38 Vollmetall GBB – Historische Präzision (Schwarz)

Vollmetall-Konstruktion | Gas-Blowback System | Authentisches Design | ca. 0,85 Joule

Die WE P38 ist eine Hommage an eine der einflussreichsten Pistolenkonstruktionen des 20. Jahrhunderts. WE Airsoft hat hier eine Replik geschaffen, die durch ihr massives Gewicht und das klassische Finish besticht. Jedes Detail, von der freiliegenden Laufkonstruktion bis hin zum markanten Sicherungshebel, wurde akribisch nachempfunden. Dank des starken Gas-Blowback-Systems vermittelt die P38 bei jedem Schuss ein haptisches Erlebnis, das Sammler und Reenactor gleichermaßen begeistert.

1. Material & Haptik: Ein Klassiker aus Metall

WE setzt bei diesem Modell konsequent auf robuste Materialien:

  • Full Metal Build: Schlitten, Rahmen und der markante Außenlauf sind aus einer hochwertigen Metalllegierung gefertigt. Dies verleiht der Pistole ein realistisches Gewicht von über 700g.
  • Authentische Griffschalen: Die Griffschalen sind im klassischen "Bakelit-Stil" (strukturiertes Polymer) gehalten und sorgen für den typischen Look und ein sicheres Griffgefühl der 1940er Jahre.
  • Originalgetreue Bedienelemente: Der Single- und Double-Action Abzug sowie der Entspannhebel funktionieren wie beim scharfen Vorbild.

2. Gas-Blowback System (GBB) & Performance

Das Herzstück der WE P38 ist ihre zuverlässige Mechanik:

  • Knackiger Rückstoß: Trotz der Metallbauweise arbeitet das System effizient und liefert einen sauberen Repetiervorgang mit spürbarem Kick.
  • Konstante Energie: Mit ca. 0,85 Joule ist die Pistole ideal für CQB-Szenarien oder als Sekundärwaffe geeignet, da sie die meisten Spielfeld-Limits problemlos einhält.
  • Einstellbares Hop-Up: Um die Präzision auf Distanz zu optimieren, verfügt die P38 über ein einstellbares Hop-Up System, das durch Abnehmen des Schlittens zugänglich ist.

3. Details für Sammler und Spieler

  • Lanyard-Öse: Am Griffstück befindet sich die historisch korrekte Öse zur Befestigung eines Sicherungsriemens.
  • Zerlegbarkeit: Die Pistole lässt sich für Wartungszwecke sehr nah am Original zerlegen, was besonders Technik-Enthusiasten freut.
  • Magazin-Design: Das schlanke Metallmagazin fasst ca. 13 BBs und den Gastank, wobei das Ventil dezent an der Unterseite platziert ist.

Technische Daten im Überblick:

Spezifikation Wert
System Gas-Blowback (GBB)
Energie ca. 0,85 Joule (gasabhängig)
Material Vollmetall / Polymer-Griffschalen
Gewicht ca. 735 g
Magazinkapazität 13+1 Schuss
Gesamtlänge 218 mm

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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