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ZK-19-01 Vityaz PDW Submachine Gun Replica 0,5 Joule
ZK-19-01 Vityaz PDW Submachine Gun Replica 0,5 Joule
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Die **LCT ZK-19-01 Vityaz PDW** ist eine hochwertige Replica der russischen **PP-19-01 Vityaz** Maschinenpistole in einer kompakten **PDW-Version**, hergestellt von **LCT Airsoft**. Bekannt für ihre **massive Stahlkonstruktion**, vereint sie die Zuverlässigkeit einer AK mit der Führigkeit einer SMG.
✨ Die Vityaz als PDW: LCT ZK-19-01 ✨:
Diese spezielle Variante **ZK-19-01** zeichnet sich durch ihren einzigartigen **seitlich klappbaren PDW-Schaft aus Metall** und den modernen **Aluminium M-LOK Handschutz** aus. Das PDW-Design macht sie extrem kompakt und wendig, ideal für CQB-Spiele.
🏗️ Massive Stahl Konstruktion & Materialien 🏗️:
Typisch für LCT Repliken ist die Verwendung von großen Mengen an **Stahl**, was für ein sehr realistisches Gewicht und Gefühl sorgt. Der Korpus ("Receiver"), Außenlauf, Gasrohr, Visierung, Staubschutzdeckel, Feuerwahlhebel, Pins und andere Teile sind aus **Stahl** gefertigt. Der einzigartige klappbare PDW-Schaft besteht aus **Metall** (typischerweise Aluminium). Der M-LOK Handschutz ist aus **Aluminium** gefertigt. Pistolengriff und Magazine bestehen aus **Polymer**.
✨ Design & Ergonomie ✨:
Das Design basiert auf der AK-Plattform. Es verfügt über **AK-typische Visierungen** und einen **Feuerwahlhebel**. Eine **Picatinny-Schiene** auf dem Staubschutzdeckel ermöglicht die Montage von Optiken. Die **Magazinhalterung** ist für eine einfachere Bedienung **beidseitig** ausgelegt. Die spezifischen Vityaz-Magazine können miteinander verbunden werden.
⚙️ Robuste V3 Gearbox & LCT Internals ⚙️:
Im Inneren der Replica befindet sich eine **robuste Version 3 Gearbox**. LCT ist bekannt für seine langlebigen Internals, einschließlich **9mm Lagern**, Stahlzahnrädern und einem Polycarbonat-Piston mit Stahlzahnreihe. Ein **Short Type Motor** treibt die Gearbox an.
🎯 Präzision & Lauf 🎯:
Ein **einstellbares Hop-Up System** in AK-typischer Rotary-Bauweise ist vorhanden. Die Replica ist mit einem **6.02mm Präzisionsinnenlauf** ausgestattet, mit einer Länge von typischerweise ca. **255mm**.
Magazine:
Es wird typischerweise ein **Polymer Mid-Cap Magazin** mit einer Kapazität von ca. **50 Schuss** mitgeliefert. Vityaz-Magazine sind dafür ausgelegt, zu zweit miteinander verbunden zu werden.
Akku-Management:
Der Akku wird typischerweise unter dem Staubschutzdeckel / im oberen Receiver untergebracht. Die Replica verfügt über einen **T-Plug (DEANS) Anschluss**.
Technische Daten:
- Modell: LCT ZK-19-01 Vityaz PDW
- Hersteller: LCT Airsoft
- System: S-AEG (Semi-Automatic Electric Gun)
- Design: PP-19-01 Vityaz PDW (Russisch), Kompakt
- Energie: Nicht angegeben.
- Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
- Gearbox: Version 3 (V3)
- Hop-Up: Ja (Einstellbar, Rotary Typ)
- Innenlauflänge [mm]: ca. 255
- Innenlauf Durchmesser [mm]: 6.02 (Präzision)
- Feuermodi: Semi-auto, Safety (AK-typischer Wahlhebel).
- Blow Back: Nein (Angenommen).
- Motor: Short Type (oft 22K).
- Gear Ratio: Nicht spezifiziert (Standard Stahl).
- Kugellager / Gleitlager: 9mm Lager (typisch Kugellager).
- Material: Stahl (Korpus, Außenlauf, Gasrohr, Visierung, Staubschutzdeckel, Feuerwahlhebel, Pins), Metall (Seitlich klappbarer PDW-Schaft - typisch Aluminium), Aluminium (M-LOK Handschutz), Polymer (Pistolengriff, Magazin).
- Finish: Typisch LCT AK Finish (realistisch).
- Markings: LCT Markings (typisch).
- Länge: ca. [Bitte Länge einfügen - geklappt/ungeklappt].
- Gewicht: Sehr realistisch (Stahlkonstruktion), ca. [Bitte Gewicht einfügen].
- Handschutz: Aluminium M-LOK Handschutz.
- Schaft: Seitlich klappbarer PDW-Schaft, Metall.
- Visierung: AK-typische Kimme/Korn, Stahl.
- Schienensystem: Picatinny-Schiene auf Staubschutzdeckel, M-LOK am Handschutz.
- Mündungsgewinde: Typ nicht spezifiziert (am Laufende).
- Mündungsaufsatz: Typ nicht spezifiziert (integriert am Laufende).
- Anschluss: Typisch T-Plug (DEANS).
- Akku: Benötigt. Nicht im Lieferumfang. Lagerung unter Staubschutzdeckel.
- Empfohlener Akku: Typ/Volt nicht im Text erwähnt (typisch LiPo Stick).
- Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
- Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
- Magazintyp: Vityaz Stick-Type Mid-Cap, Polymer.
- Magazinkapazität: ca. 50 Schuss.
- Besondere Features: Ambidextre Magazinhalterung, Magazine können verbunden werden.
Wichtiger Hinweis zum Lieferumfang (basierend auf typischen In
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Eigenschaft | Wert |
---|---|
Batterie enthalten | Nein |
Lagerdurchmesser [mm] | 9 |
Blow Back | Nein |
Produktlänge [cm] | 72 |
Produktgewicht [g] | 3480 |
Stromversorgung | Elektrisch |
Material | Metal, Plastic |
Mündungsgeschwindigkeit | 122 m/s, 1.49 Joule |
Feuermodus | Full-auto, Semi-auto |
Gearbox Version | Gearbox v3 |
Hop-Up | Ja |
Innenlauflänge [mm] | 255 |
Minimale Länge [mm] | 640 |
Magazinkapazität [Stück] | 50 |
MOSFET/ETU | Nein |
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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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