Bei einem Neubeschuss oder einer Neuabnahme werden folgende Angaben auf Ihre Waffe aufgebracht: die "Modellbezeichnung" und "6mm". Das "F im Fünfeck" sowie das Ortszeichen des Beschussamtes werden nach erfolgreicher Prüfung durch das Beschussamt angebracht. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss darauf haben, wo diese Markierungen platziert werden. Wir können einen Wunsch äußern, jedoch entscheidet das Beschussamt abschließend über die Positionierung des "F im Fünfeck" und des Ortszeichens.
Unser Ziel ist es, alle Angaben so versteckt wie möglich anzubringen. In einigen Fällen, wie beim SCAR, können Markierungen seitlich auf dem Upper angebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, werden wir eine alternative Lösung mit Ihnen abstimmen.
Die Kosten für die Abnahme umfassen das Erstellen der benötigten Unterlagen für das Beschussamt sowie die Beschussamtkosten für das Prüfen, Beschießen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Markierungen. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Abnahme lediglich die Waffe benötigt wird – keine Akkus, keine HPA-Flaschen, keine Schläuche und keine Regulatoren.
Information zu den Prüfberichten:
Einige Beschussämter stellen Prüfberichte zu den geprüften Waffen aus. Es kursiert die Annahme, dass dieser Prüfbericht zwingend notwendig ist, um die Legalität der Waffe zu gewährleisten. Das ist jedoch nicht der Fall! Das "F-Zeichen" in Verbindung mit dem Ortszeichen des Beschussamtes genügt, um die Legalität der Waffe zu bestätigen. Das Ortszeichen des Beschussamtes ist ein hoheitliches Zeichen und darf nicht von anderen angebracht werden. Zusätzlich wird unsere Umbau- oder Herstellungsdokumentation bei dem Beschussamt hinterlegt, um jederzeit den legalen Status der Waffe nachweisen zu können.
Was wir NICHT tun:
Wir lassen keine Waffen mit HK-Markings zu. Alle Waffen, die HK-Markings aufweisen, werden abgelehnt. Bitte sehen Sie davon ab, danach zu fragen. Unproblematisch sind zum Beispiel ein G3 oder eine MP5 OHNE Markings.